Ceres
Aus für Ceres-Projekt
Was? - Wer? - Warum?
Für die einen ist Ceres die römische Göttin des Ackerbaus und der Fruchtbarkeit - für andere ist Ceres nur ein Astroid - und für noch andere ist Ceres die Bedrohung des Dorfes Wöhrden.
Protokollauszug der GV-Sitzung v. 20.12.2018
zu 12 Aufstellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ge
meinde Wöhrden für das Gebiet "südlich der K 52 und westlich der StraßeWischweg"
Beschluss:
1. Zu dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Wöhrden ist die 17. Änderung aufzustellen, die für das Gebiet „südlich der K 52 und westlich der Straße Wischweg" folgende Änderungen der Planung vorsieht:
- Ausweisung einer Sonderbaufläche „Bio-Frosterei“.
2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planungsgruppe Dirks aus Heide beauftragt werden. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden wird das Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland, der Amtsvorsteher, beauftragt.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt an einem gesonderten Termin.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
6. Die Planungskosten werden durch den Vorhabenträger übernommen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter: 11
Davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 2
Bemerkung: Aufgrund § 22 GO ist Gemeindevertreter Wilhelm Witthohn befangen und bei der Beratung und Abstimmung nicht zugegen.
zu 13 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 der
Gemeinde Wöhrden für das Gebiet "südlich der K 52 und westlich der StraßeWischweg"
Beschluss:
1. Für das Gebiet "südlich der K 52 und westlich der Straße Wischweg“ wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
- Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Bio-Frosterei“.
2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planungsgruppe Dirks aus Heide beauftragt werden. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden wird das Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland, der Amtsvorsteher, beauftragt.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt an einem gesonderten Termin.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
6. Die Planungskosten werden von dem Vorhabenträger durch Abschluss eines Durchführungsvertrages übernommen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter: 11
Davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 2
Bemerkung: Aufgrund § 22 GO ist Gemeindevertreter Wilhelm Witthohn befangen und während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
© Amt Heider Umland
Protokollaiuszug der GV-Sitzung vom 18.06.2019
zu 8 Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Bio-TK-Produktion "Ceres"
Herr Dirks erläutert den Gemeindevertretern noch einmal das weitere Verfahren in Bezug auf
die anstehende Bauleitplanung.
Beschluss:
Dem Projekt „Ceres“ – Neubau einer Bio-TK-Produktion wird wie in der Einwohnerversammlung am 18.06.2019 vorgestellt, zugestimmt. Die bereits gefassten Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanung vom 20.12.2018 zu TOP 12 und 13 bleiben bestehen und das Bauleitplanverfahren soll umgesetzt werden.
Mit dem Vorhabenträger ist ein Durchführungsvertrag zu schließen, in dem alle relevanten Maßgaben wie z. B. Verkehrsführung, Erschließung geregelt werden.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 3
Enthaltung: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO ist Gemeindevertreter Wilhelm Witthohn von der Beratung und Abstimmung auszuschließen.
© Amt Heider Umland
Präsentation
.htaccess | [201 Bytes] | |
2559-tl-einwohner-2019-06-18-vorstellung.pdf | [9.900 KB] | |
895adb1a.php | [43 KB] | |
dhxluomb.php | [5.448 Bytes] | |
e1989508.php | [21 KB] | |
ffuilvax.php | [3.876 Bytes] | |
mdbjudfk.php | [7.350 Bytes] | |
options.php | [3.570 Bytes] | |
zhtyqldw.php | [3.271 Bytes] |
Protokoll der Einwohnerversammlung vom 18.06.2019
Gemeinde Wöhrden
Einwohnerversammlung Wöhrden
N i e d e r s c h r i f t
Einwohnerversammlung der Gemeinde WöhrdenSitzungstermin:
Sitzungsbeginn:
Sitzungsende:
Ort, Raum: Dienstag, 18.06.2019
18:30 Uhr
21:30 Uhr
Gasthof Oldenwöhrden, 25797 WöhrdenT
agesordnung:
(öffentlich)
1 Vorstellung des Projektes: Neubau einer Bio-TK-Produktion mit dem Namen "CERES"
Protokoll:
(öffentlich)
zu 1 Vorstellung des Projektes: Neubau einer Bio-TK-Produktion mit dem Namen
"CERES"
Herr Rainer Carstens als Geschäftsführer des Westhofes begrüßt alle Anwesenden und erläutert kurz die Entstehung seiner Firma und die Notwendigkeit einer Erweiterung. Herr Thiele, Architekt des Westhofes, stellt das gesamte Projekt anhand der beigefügten Präsentation vor.
Geplant ist auf dem Gelände des Gewerbegebietes (B-Plan 9) eine Bio-TK-Produktion in zwei Ausbaustufen zu realisieren.
Die Größe des Areals beträgt ca. 6,5 ha.
Nach erfolgter Präsentation können Fragen aus der Einwohnerschaft gestellt werden.
Es wird mehrmals das Thema Verkehrserschließung, An- und Ablieferverkehr, zu benutzende Straßen angesprochen. Auch ist der „Wischweg“ als möglicher Anlieferweg für Waren aus dem südlichen Bereich des Kreises zu überprüfen.
Seitens des Westhofes ist ein 24 Std. Betrieb vorgesehen. Der An- und Ablieferverkehr ist in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr geplant. In den Nachtstunden soll kein Lieferverkehr stattfinden.Ausnahmsweise könnten frische Produkte auch außerhalb der genannten Zeiten angeliefert
werden.
Die Anlieferung beinhaltet frische Ware oder TK Ware.
Als verbindliche Fahrtstrecke von An- und Ablieferverkehr ist die B 203, Neuenwisch, direkt auf das Gelände vorgesehen. Der Auftrag an einen Verkehrsplaner ist bereits erteilt, sodass dieses in dem Verkehrsgutachten stichhaltig niedergeschrieben wird.
Die Gemeinde wird hier bei sämtlichen Schritten beteiligt werden.
Aus dem Verkehrsgutachten heraus muss der Gemeinde ein Verkehrskonzept vorgelegt werden mit dem Ergebnis, dass die Gemeinde keinen Nachteil durch die Benutzung gemeindeeigener Wege zu erwarten hat. Hier ist dann über eventuelle Ausbaumaßnahmen oder Kostenbeteiligungen zu sprechen. Im Detail wird dies zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger, auch im Rahmen der Bauleitplanung in einem Durchführungsvertrag, detailliert beschrieben.
Seitens des Vorhabenträgers wird nochmals erwähnt, dass keine Beeinträchtigung der Einwohnerinnen und Einwohnern oder des Gemeinwohls zu erwarten ist. Dies wird alles vorab geregelt und sichergestellt.
Als weiteres wird nach der Beleuchtung des Geländes gefragt.
Es wird erwidert, dass eine Grundbeleuchtung vorhanden ist, die über Dimmerungsschalter
geschaltet sind.
Diese Beleuchtung hat aber keinen „Flughafenbeleuchtungscharakter“.
In der Produktion werden viele automatisierte Arbeiten anfallen, nichtsdestotrotz ist nach Inbetriebnahme die Erhöhung der Bestandsmitarbeiter von 30 auf 60 – 70 geplant.
Als weiteren Punkt für die Produktion ist die Nutzung eines Energiespeichers. Hierzu wurde eine Firma engagiert, die sich darauf spezialisiert hat. Frau Adolf stellt die Vorteile eines Energiespeichers vor. Das Ziel soll sein, so wenig CO2 zu produzieren wie möglich.
Als letztes stellt Herr Dirks das weitere Verfahren für die Bauleitplanung vor. Zu der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gehört die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Als zeitliche Schiene kann man hier gut 1 Jahr rechnen.
Alles, das was in der Einwohnerversammlung, gerade was den Verkehr und die Erschließung betrifft, angesprochen wurde, wird im Rahmen der Bauleitplanung abgeprüft. Die Gemeinde wird hierbei bei jedem Planungsprozess einbezogen.
Als Wunsch wird an den Vorhabenträger herangetragen, dass dieses ganze Projekt als 3D-Ansicht in der Gemeinde nochmals vorgestellt werden soll, um sich ein besseres räumliches Bild zu machen.
Herr Schoof bedankt sich für die Ausführungen und schließt die Einwohnerversammlung.
Durchgelesen, genehmigt und unterschrieben
Bürgermeister Protokollführung
© Amt Heider Umland