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Ceres

Aus für Ceres-Projekt

Büsum Echo v. 27.11.2019

Was? - Wer? - Warum?

Für die einen ist Ceres die römische Göttin des Ackerbaus und der Fruchtbarkeit - für andere ist Ceres nur ein Astroid - und für noch andere ist Ceres die Bedrohung des Dorfes Wöhrden.

Protokollauszug der GV-Sitzung v. 20.12.2018

zu 12 Aufstellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ge
meinde Wöhrden für das Gebiet "südlich der K 52 und westlich der StraßeWischweg"
Beschluss:

1. Zu dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Wöhrden ist die 17. Änderung aufzustellen, die für das Gebiet „südlich der K 52 und westlich der Straße Wischweg" folgende Änderungen der Planung vorsieht:
- Ausweisung einer Sonderbaufläche „Bio-Frosterei“.
2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planungsgruppe Dirks aus Heide beauftragt werden. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden wird das Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland, der Amtsvorsteher, beauftragt.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt an einem gesonderten Termin.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
6. Die Planungskosten werden durch den Vorhabenträger übernommen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter: 11
Davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 2
Bemerkung: Aufgrund § 22 GO ist Gemeindevertreter Wilhelm Witthohn befangen und bei der Beratung und Abstimmung nicht zugegen.

zu 13 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 der
Gemeinde Wöhrden für das Gebiet "südlich der K 52 und westlich der StraßeWischweg"
Beschluss:

1. Für das Gebiet "südlich der K 52 und westlich der Straße Wischweg“ wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
- Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Bio-Frosterei“.
2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planungsgruppe Dirks aus Heide beauftragt werden. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden wird das Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland, der Amtsvorsteher, beauftragt.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt an einem gesonderten Termin.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
6. Die Planungskosten werden von dem Vorhabenträger durch Abschluss eines Durchführungsvertrages übernommen.
Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter: 11
Davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 2
Bemerkung: Aufgrund § 22 GO ist Gemeindevertreter Wilhelm Witthohn befangen und während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

© Amt Heider Umland

Protokollaiuszug der GV-Sitzung vom 18.06.2019

zu 8 Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Bio-TK-Produktion "Ceres"
Herr Dirks erläutert den Gemeindevertretern noch einmal das weitere Verfahren in Bezug auf
die anstehende Bauleitplanung.
Beschluss:

Dem Projekt „Ceres“ – Neubau einer Bio-TK-Produktion wird wie in der Einwohnerversammlung am 18.06.2019 vorgestellt, zugestimmt. Die bereits gefassten Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanung vom 20.12.2018 zu TOP 12 und 13 bleiben bestehen und das Bauleitplanverfahren soll umgesetzt werden.
Mit dem Vorhabenträger ist ein Durchführungsvertrag zu schließen, in dem alle relevanten Maßgaben wie z. B. Verkehrsführung, Erschließung geregelt werden.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 3
Enthaltung: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO ist Gemeindevertreter Wilhelm Witthohn von der Beratung und Abstimmung auszuschließen.

© Amt Heider Umland

Präsentation