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Nr. 79 Dezember 2009

Aus dem Kulturausschuss

Lieber Mitbürgerinnen und Mitbürger;

auch in diesem Jahr hat der Kulturausschuss wieder intensiv gearbeitet und ich bedanke mich herzlich bei den Ausschussmitgliedern.

Das letzte sichtbare Zeichen der Ausschussarbeit im Jahr ist der Veranstaltungskalender, den Sie demnächst erhalten werden.

Das neue Jahr begann damit, dass die Gemeinde die Schirmherrschaft für das Kindervogelschießen, dessen Wiederaufleben Dorte Mohr anregt hatte, übernahm und der Kulturausschuss beauftragt wurde, die Planung und Durchführung zu begleiten und zu unterstützen.

Am 18.07.2009 hatten wir wieder unsere „Open-Air“ Musikveranstaltung im Park. Dieses Jahr trat die irische Gruppe „Hot Asphalt“ auf der Bühne im Park auf. Die Musik war sehr gut, die Bewirtung hatte Elsbe Paulsen, ganz irisch, übernommen, vielen Dank. Leider war das Fest nicht so gut besucht, wie wir es uns erhofft haben.

Auch die Fahrt der Kinder und Jugendlichen zu unserer Partnergemeinde Sianów/Polen, wurde vom Kulturausschuss vorbereitet. Alle Teilnehmer sind begeistert und gesund zurückgekommen, nur ging am Tage der Rückfahrt der Bus kaputt. Herzlichen Dank den Begleitern Stefanie Knippel, Gretje Peters und Günther Lange.

Die Planung des „Tages des offenen Denkmals“ am 13.09.2009 nahm viel Zeit in Anspruch. Aber Dank der Unterstützung durch viele Vereine und Verbände wurde dieser Tag zu einem sehr schönen Fest.

Musikalisch hat die Dithmarscher Musikschule mit ihrem Konzert in der Kirche am 27.09.2009 die Veranstaltungsreihe, die vom Kulturausschuss organisiert wurde, beendet. Kleine und große Interpreten zeigten einen Ausschnitt aus dem Leistungsspektrum der Musikschule.

Im Rahmen der Patenschaft mit der Bundeswehr wurde vom Kulturausschuss wieder ein Boßelnachmittag durchgeführt und somit die Patenschaft gepflegt.

Die Ortsbegrüßungsschilder haben ein Dach bekommen, so dass jetzt für jeden sichtbar ist, dass wir eine Partnerschaft mit Sianów und Hamburg eingegangen sind.

Eine große Herauforderung war das Einrichten des neuen Büros und der Bücherei in der Meldorfer Straße.

Es gibt im Dörpsladen Anstecknadel mit dem Wöhrdener Wappen und bei besonderen Anlässen werden jetzt Urkunden in einer Mappe überreicht, die das Wöhrdener Wappen trägt.

Frohes Fest und alles Gute im Neuen Jahr.

Käte Templin

Ausschussvorsitzende

Nachrüstpflicht von Rauchmeldern

In Deutschland kommen jährlich ca. 500 Menschen bei Bränden ums Leben. Hauptursache ist der Erstickungstod durch toxische Gase im Brandrauch und nicht die direkte Flammeneinwirkung. Die meisten Brände, durch die Menschen zu Schaden kommen, entstehen nachts im privaten Wohnungsbereich. Der gefährliche Brandrauch breitet sich unbemerkt in der gesamten Wohnung aus. Die Bewohner werden überrascht, da der menschliche Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist. Rauchwarnmelder erkennen den Brandrauch frühzeitig, alarmieren die Bewohner durch einen lauten Signalton und ermöglichen die rechtzeitige Flucht aus der Wohnung. Viele Opfer hätten in der Vergangenheit gerettet werden können, wären sie im frühen Brandstadium geweckt worden.

Seit April 2005 besteht in Schleswig-Holstein eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen. Im § 52 Abs. 7 der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein wurde angefügt:

“In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.“

Aufgrund von Bemühungen des Haus- und Grundbesitzervereins wurde allerdings die Frist zum Einbau von Rauchwarnmeldern um ein Jahr auf den 31. Dezember 2010 verlängert. Die Bezeichnung Wohnungen im Sinne der Landesbauordnung bezieht sich auf alle Gebäude, die zur Bewohnung von Menschen dienen. Damit ist jede Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und auch jedes selbstständig genutzte Gebäude gemeint.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Gebäuden sind verpflichtet innerhalb der angegebenen Frist die Rauchwarnmelder zu installieren. Der Pflicht zur jährlichen Wartung der Rauchwarnmelder haben allerdings die Bewohnerinnen und Bewohner selbst nachzukommen.

Die gesetzliche Pflicht legt lediglich den erforderlichen Mindestschutz fest. Ein optimaler Schutz wird erst bei der Überwachung jedes Raumes erreicht. Allerdings sind Rauchwarnmelder in Küchen nur eingeschränkt einsetzbar und in Bädern kann auf eine Installation verzichtet werden, weil der häufig auftretende Wasser- und Bratendampf in die Messkammer der Rauchwarnmelder eindringt und zu Fehlalarm führt.

Geeignete Rauchwarnmelder haben ein VdS-Prüfzeichen und sollten der DIN EN 14604 entsprechen. Die Anbringung selbst kann je nach Zulassung erfolgen, zum Beispiel durch anschrauben oder ankleben mit einem speziellen Pad. Kein Rauchwarnmelder darf älter als zehn Jahre sein und sollte daher eine Batterie haben, die garantiert zehn Jahre hält, damit ein umfassender Schutz besteht. Bei Neu- oder Umbauten gibt es auch die Möglichkeit an den Anschluss eines 230 Volt Netzes.

Die gesetzliche Nachrüstpflicht ist auch aus versicherungstechnischen Gesichtspunkten zu beachten, da die volle Deckung nur bei vorhandenen und gewarteten Rauchwarnmeldern gegeben ist.

SPD-Anträge

1. Einrichtung eines Seniorenbeirates
2. Nutzung der Dachflächen von gemeindeeigenen Gebäuden für eine Bürgersolaranlage

Auf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde der 1. SPD-Antrag auf Einrichtung eines Seniorenbeirates an den Jugend-, Sport- und Sozialausschuss überwiesen.

An den Bau- und Wegeausschuss wurde der 2. SPD-Antrag verwiesen. Hier sollte sich die Gemeinde dem Kreiskonzept zur Verpachtung der Dachflächen anschließen und sich beraten und unterstützen lassen.

Neue Bäume in Wöhrden

Aufgrund einer Anordnung des Bürgermeisters zum Fällen von Bäumen, die er nicht mit dem Kreis Dithmarschen abgesprochen hatte, wurde die Gemeinde zum Schadenersatz herangezogen.

6.600 EURO mussten nun außerplanmäßig bezahlt werden, damit im Park vier Rotbuchen und 18 Obstbäume in Walle gepflanzt werden konnten.

Wirtschaft- und Fremdenverkehrsausschuss

Nichts Neues gibt es aus diesem Ausschuss zu berichten. Der Grund: Er hat seit der Gemeindevertretersitzung im Dezember 2008 nicht getagt.

Ehrenamtspreis 2009

Obwohl die Gemeindevertretung im Juli 2009 eine Person für den Ehrenamtspreis 2009 bestimmt hatte, wurde diese Person nicht auf der Dezembersitzung geehrt.

Wir empfinden dieses als Missachtung der Vertretung und des Ausschusses, der die Vorarbeit geleistet hat.

Haushalt 2010

Der Haushalt 2010 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 1.735.400 € und im Vermögenshaushalt mit 215.100 € ab.

Es ist nicht geplant, Kredite aufzunehmen. Die Steuern bleiben unverändert bei 300 % für die Grundsteuern A + B sowie bei 340 % für die Gewerbesteuer.

Eine große Steigerung erfährt der Gemeindeanteil bei den Kindergartenkosten. Hier steigt der Anteil von 30.700 € auf 78.000 €.

Bei den Einnahmen wurden 550.000 € als vorsichtige Einnahme angenommen. Bei den Anteil an der Einkommenssteuer wurde ein Rückgang um 29.000 € auf 260.000 € berücksichtigt.

Um den Haushalt auszugleichen wurden der Rücklage 59.700 € entnommen, so dass am Jahresende 2010 nur noch 293.000 € vorhanden sind.

Erfreulich ist die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde. Mit 669,66 € liegt die Gemeinde äußerst günstig. Dabei gilt es aber zu bedenken, dass seit dem Juli 2006 (da wurde der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet beschlossen), das Grundstück immer noch nicht gekauft worden ist. Nun wurde auf der Dezembersitzung die Kaufabsicht wieder auf den Februar 2010 verschoben.