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Herzlich willkommen bei der Wöhrdener SPD

Rücktritt

Am 23.04.1998 wurde Peter Schoof mit den Stimmen der CDU und der SPD zum Bürgermeister der Gemeinde Wöhrden gewählt.

Am 12.06.2025 hat er seinen Rücktritt als Bürgermeister und Gemeindevertreter verkündet.

Nun ist die 1. stellvertretende Bürgermeisterin Mellisa Rahn als kommissarische Bürgermeisterin im Amt. Für Peter Schoof wird aus der Liste der WGW ein Nachfolger nachrücken.
Nun wie geht es weiter? Die nächste Kommunalwahl steht in 2028 an.

Die Rechtslage:

Im Fall eines Rücktritts des Bürgermeisters (Amtsniederlegung) wird die Vertretung durch die 1. Stellvertretung des Bürgermeisters (stellvertretende Bürgermeisterin oder stellvertretender Bürgermeister) übernommen. Dies ist in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO SH) geregelt.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen:
• § 49 Abs. 3 GO SH:
„Ist der Bürgermeister verhindert, nimmt der erste Stellvertreter oder die erste Stellvertreterin die Vertretung wahr.“

• § 57 GO SH (Wahl des Bürgermeisters):
Nach dem Rücktritt muss grundsätzlich unverzüglich eine Neuwahl des Bürgermeisters eingeleitet werden.

Konkrete Frist:

Es gibt keine absolute Maximaldauer für die kommissarische Amtsausübung in der GO SH selbst. Allerdings ergibt sich aus § 57 Abs. 2 GO SH, dass eine Neuwahl spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Freiwerden der Stelle stattzufinden hat.

§ 57 Abs. 2 GO SH:
"Die Wahl ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Freiwerden der Stelle vorzunehmen."

Das bedeutet:
• Die kommissarische Bürgermeisterin (1. Stellvertretung) darf maximal bis zur Amtseinführung des neuen gewählten Bürgermeisters amtieren.
• Diese Wahl samt etwaiger Stichwahl muss spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Rücktritt durchgeführt werden.

Fazit:

Maximal sechs Monate, dann muss ein neuer Bürgermeister gewählt und vereidigt sein. Bis dahin führt die 1. Stellvertretung kommissarisch die Amtsgeschäfte.

Es wird spannend, denn es bieten sich verschieden Möglichkeiten an:

1. Die WGW stellt einen Kandidaten > Er wird mit den acht Stimmen der WGW gewählt.
2. Die CDU stellt einen Kandidaten > Er wird mit fünf Stimmen der CDU gewählt, die WGW stimmt dagegen.
3. Die CDU stellt einen Kandidaten > Er wird mit fünf Stimmen der CDU gewählt, die WGW die enthält sich > der CDU-Kandidat ist gewählt. Da die CDU aber keine Mehrheit in der Vertretung hat, ist sie immer auf die Stimmen der WGW angewiesen.

Auf jeden Fall wissen wir nach spätestens sechs Monaten, wer an der Spitze der Gemeindevertretung steht.




Es wäre nett gewesen, wenn Martin Perkuhn im Text darauf hingewiesen hätte, dass die Aktion aufgrund eines Antrages der damaligen SPD-Fraktion zustande gekommen ist.



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Zitat

"Es dauert manchmal etwas länger wann es kommt. Aber es kommt, weil die SPD es wollte." (Ralf Stegner)

Kant, Immanuel (1724 - 1804): Der Mensch nimmt nicht eher Anteil an anderer Glück oder Unglück, als bis er sich selbst zufrieden fühlt. Machet also, daß er mit wenigem zufrieden sei, so werdet ihr gütige Menschen machen.

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