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Nr. 80 Juli 2010

Dichtigkeitsprüfung

Hinter diesem sperrigen Begriff kann sich für manchen Hauseigentümer ein sehr teurer Tatbestand verbergen. Bis zum 31.12.2015 muss jeder Eigentümer den Nachweis erbringen, dass seine auf privatem Grund liegenden Abwasserleitungen dicht sind.

Das Land hat den Gemeinden in einer Handlungsempfehlung fünf Modelle aufgezeigt, nach denen sie verfahren können.
Es sind:

a) das Aufforderungsmodell
b) das Koordinierungsmodell
c) das Kooperationsmodell
d) das Empfehlungsmodell
e) das Sanierungsmodell

Jedes Modell hat für den Bürger seine Vor- und Nachteile. Für welches Modell sich die Gemeinde entscheidet liegt bei ihr. Da die Abwasserentsorgung durch die Stadt Heide vorgenommen wird, hofft die Gemeinde, dass sie in ihrer Zusammenarbeit unterstützt wird.

Zu a) das Aufforderungsmodell

Die Gemeinde informiert den Grundstückseigentümer über die für ihn ergebenden Pflichten. Dann fordert sie ihn auf, einen von einem Fachunternehmen erstellten Untersuchungsbericht vorzulegen. Sollte der Eigentümer seiner Verpflichtung nicht nachkommen, hat die Gemeinde, zur Not unter Androhung von Zwangsmitteln, die Untersuchungsnachweise vom Bürger abzufordern.

Vorteile für den Eigentümer
• Der Bürger hat bis zum Ende der vorgegebenen Frist Zeit, die Zustandserfassung der Grundstücksentwässerung durchführen zu lassen.
• Der Bürger kann selbst bestimmen, welche Firma wann die Untersuchung durchführt. Gleiches gilt für eine eventuelle Sanierung.

Nachteile für den Eigentüme
r
• Schwierigkeit, geeignete Firmen zu finden (besonders zum Ende der Nachweisfrist)
• Zeitlicher Aufwand
• Gefahr, eine nicht geeignete Firmen zu beauftragen (ggf. Nachuntersuchung und somit Fehlinvestition)
• ggf. höhere Kosten aufgrund der Einzelbeauftragung von Firmen
• ggf. höhere Kosten bei Beauftragung von Firmen gegen Ende der Nachweisfrist
• Keine fachliche Unterstützung; muss sich auf Firmenempfehlungen verlassen
• Da die meisten Untersuchungen voraussichtlich Ende der vorgegebenen Nachweisfrist stattfinden, könnte es zu einer starken Sanierungsnachfrage kommen, die höhere Kosten verursacht und eine Ungleichbehandlung der Bürger zur Folge haben können

Zu b) das Koordinierungsmodell

Beim Koordinierungsmodell teilt die Gemeinde das Gemeindegebiet in Sanierungsgebiete ein. Über diese Einteilung wird der Grundstückseigentümer unterrichtet und dann aufgefordert, parallel zum Sanierungsprogramm der öffentlichen Kanalisation ihre Grundstückentwässerungsanlagen zu untersuchen und zu sanieren.

Vorteile für den Eigentümer
• Der Bürger kann selbst bestimmen, welche Firma die Untersuchung durchführt. Gleiches gilt für eine eventuelle Sanierung
• ggf. geringere Kosten als bei Beauftragung von Firmen durch zeitliche Entzerrung
• gleichmäßige Sanierungsnachfrage durch zeitliche Entzerrung; ggf. geringere Kosten

Nachteile für den Eigentümer
• Schwierigkeit, eine geeignete Firma zu finden
• Zeitlicher Aufwand
• Gefahr, eine nicht geeignete Firmen zu beauftragen
• ggf. höhere Kosten aufgrund der Einzelbeauftragung von Firmen
• Keine fachliche Unterstützung bei der Sanierung; muss sich auf Firmenempfehlungen verlassen
• Eventuelle Fehlinvestitionen: ungeeignete Firma, falsches Sanierungsverfahren, fehlerhafte Ausführung der Untersuchung
• Ungleichbehandlung der Bürger durch die zeitlichen Abfolgen der Sanierungsmaßnahmen

Zu c) das Kooperationsmodell

Die Gemeinde teilt beim Kooperationsmodell das Gemeindegebiet in Untersuchungs- und Sanierungsgebiete ein. In diesen Gebieten erfolgt zeitgleich mit der Untersuchung und / oder Sanierung der öffentlichen Anlagenteile die Inspektion der Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Gemeinde koordiniert diese Aufgabe und beauftragt geeignete Inspektionsfirmen, die die Untersuchung durchführen.

Vorteile für den Eigentümer
• Der Bürger wird bei der Untersuchung weitestgehend unterstützt.
• Keine Fehlinvestitionen bei der Untersuchung
• Kein bzw. geringer Koordinierungs- und Zeitaufwand
• ggf. geringere Gesamtkosten aufgrund der Sammelausschreibung
• kann selbst über die eventuelle Sanierung bestimmen
• Sanierungsnachfrage wird zeitlich gestreckt; geringere Kosten

Nachteile für den Eigentümer

• Keine fachliche Unterstützung bei der Sanierung; muss sich auf Firmenempfehlungen verlassen
• Eventuelle Fehlinvestitionen: ungeeignete Firma, falsches Sanierungsverfahren, fehlerhafte Ausführung der Sanierung

Zu d) das Empfehlungsmodell

Die Gemeinde teilt beim Empfehlungsmodell das Gemeindegebiet in Sanierungsgebiete ein. In diesen Gebieten erfolgt zeitgleich mit der Untersuchung/Sanierung der öffentlichen Anlagenteile die Inspektion der Grundstücksentwässerungsanlagen.
Die Gemeinde koordiniert die Abläufe und beauftragt geeignete Fachfirmen, die die Untersuchung durchführen. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse unterbreitet die Gemeinde dem Grundstückseigentümer eine Sanierungsempfehlung.

Vorteile für den Eigentümer
• Der Bürger wird bei der Untersuchung weitestgehend unterstützt
• Keine Fehlinvestitionen hinsichtlich der Untersuchung
• Kein bzw. geringer Koordinierungs- und Zeitaufwand
• ggf. geringere Gesamtkosten aufgrund der Sammelausschreibung
• kann selbst über die eventuelle Sanierung entscheiden

Nachteile für den Eigentümer

Keine

Zu d) das Sanierungsmodell

Die Gemeinde teilt beim Sanierungsmodell das Gemeindegebiet in Untersuchungs- und / oder Sanierungsgebiete ein. In diesen Gebieten erfolgt zeitgleich mit der Untersuchung / Sanierung der öffentlichen Anlagenteile die Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Gemeinde koordiniert die Abläufe und beauftragt geeignete Fachfirmen, die die Untersuchung und Sanierung durchführen.

Vorteile für den Eigentümer
• Der Bürger wird bei der Untersuchung und Sanierung weitestgehend unterstützt
• Keine Fehlinvestitionen
• Kein bzw. geringer Koordinierungs- und Zeitaufwand
• ggf. geringere Gesamtkosten aufgrund der Sammelausschreibung für Untersuchung und Sanierung

Nachteile für den Eigentümer
•Keine Entscheidungsbefugnis

Die SPD erwartet, dass der Bürgermeister im Rahmen einer Einwohnerversammlung den Bürgerinnen und Bürgern verdeutlicht, mit welchen Kosten sie zu rechnen haben, damit langfristig das notwendige Kapital angespart werden kann.

Mögliche Kosten die auf die Hauseigentümer zukommen können:

Inspektion
der incl. aller erf. Dokumentationen (Inspektionsdokumentation, Dichtheitsnachweis + Bestandsplan >1.800 Euro

Dichtheitsprüfung incl. Dichtheitsnachweis, ohne Bestandslageplan > 350 Euro

Ingenieurmäßige Projektbegleitung

Abnahme der Sanierungsmaßnahme, Auswertung TV-Untersuchung, Begleitung Dichtheitsüberprüfung, Überprüfung Schlussrechnung, Dokumentation Ausstellung Dichtheitsnachweis > 180,00 €



Beitragsfreies KiTa-Jahr gestrichen: Carstensen bricht ein weiteres Versprechen!

Die schwarz-gelbe Landesregierung von Herrn Carstensen hat im parlamentarischen Hauruck-Verfahren das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr wieder abgeschafft. Damit bricht diese Regierung ein weiteres Versprechen, das sie den Eltern im Land gegeben hatte.

Noch im Wahlkampf wurde Herr Carstensen nicht müde, sich „seiner“ Leistung zu rühmen, das beitragsfreie dritte KiTa-Jahr in der großen Koalition und im Landtag durchgesetzt zu haben. Frei nach dem Adenauerschen Motto „was schert mich mein Geschwätz von gestern“ wird diese Entlastung für Familien nun für die steigenden Umsätze der Hoteliers geopfert.

Trotz eindringlicher Appelle im Landtag ließ sich Schwarz-gelb nicht davon abhalten, die gerade erst im letzten Jahr eingeführte Beitragsfreiheit kurzfristig und ohne Anhörung der Betroffenen zu streichen.

Die parlamentarische Opposition hat sich deutlich gegen die Missachtung der Gepflogenheiten im Parlament ausgesprochen. Eine Diskussion ist unerwünscht! Argumente zählten nicht! Die Koalition paukt dieses Gesetz, das für Zehntausende von Familien, für fast alle Kommunen und für zahlreiche private Träger von entscheidender Bedeutung ist, innerhalb von 48 Stunden durch. Bis zum ersten August 2010 müssen nun Einrichtungen, Verbände, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen das unsägliche Gesetz während der Sommerferien umsetzen.

Diese Regierung, die sich immer damit rühmt, etwas für Familien und die Mittelschicht zu tun, belastet diese nun zusätzlich. Leittragende sind Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen, Kinder aus sozial nicht privilegierten Verhältnissen und Familien mit allein erziehenden Elternteilen.

Während andere Bundesländer trotz angespannter Haushaltslage einen ganz anderen Weg gehen, Ideologien ausblenden und mit den Oppositionsparteien vernünftige und zukunftsgewandte Kinder- und Schulpolitik gestalten – in Rheinland-Pfalz wurde die KiTa in mehreren Schritten ganz beitragsfrei - erleben wir in Schleswig-Holstein eine Rückkehr in die 70er-Jahre bei der Familien- und Bildungspolitik.

Die SPD setzt sich weiterhin dafür ein, perspektivisch auf Gebühren im Kindergarten zu verzichten. Es ist bildungspolitisch richtig, es entlastet unsere Familien im Land und sorgt somit für mehr Gerechtigkeit in Schleswig-Holstein.



Änderung des Sparkassengesetzes

In gleicher Sitzung: Als Geschenk für Kubicki und der FDP(?), und zum Vorteil der Haspa in Hamburg, - Gegen den Willen der Sparkassen, zum Nachteil der Kommunen, Vereinen und Verbänden wird das Sparkassenwesen in Schleswig-Holstein den Interessen privater und ausschließlich profitorientierter Banken ausgeliefert. Dabei muss man sich vor Augen führen, dass diese Landesregierung nicht einmal von der Mehrheit der Wählerstimmen zum Regieren legitimiert ist.